Vor dem Landgericht Berlin führte die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Jörg F. Heynemann das Verfahren eines Opfers dieses Materialfehlers. Auch hier kam es zu einem Bruch des Hüftschaftes. In diesem Fall verlief die Revisionsoperation jedoch nicht erfolgreich, mit der Folge, dass der Patient noch heute nicht richtig laufen kann und weiterhin unter erheblichen Schmerzen leidet. Vor dem Bruch des Hüftimplantates ging es dem Geschädigten gut. Er war froh, nach einer langen Leidenszeit endlich wieder schmerzfrei gehen zu können. Während eines Urlaubs in Österreich kam es dann plötzlich und unerwartet zum Bruch des Falcon-Hüftimplantates. Die Herstellerfirma war außergerichtlich lediglich bereit einen Entschädigungsbetrag von maximal 20.000,00 Euro zu zahlen. Diese Summe war angesichts des massiven Schadens nicht angemessen. Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin wurde dann jedoch durch gerichtlichen Vergleich beendet. Der Kläger erhielt letztlich eine Abfindung von insgesamt 40.000,00 Euro. Dies ist der höchste Betrag, den Falcon Medical bisher in einem Einzelfall zahlen musste. Diese Summe war jedoch angesichts des erheblichen Schadens des Klägers mehr als angemessen.
In einem weiteren Fall konnte die Kanzlei Heynemann nach intensiven Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Herstellers ein Schmerzensgeld von 25.000,- Euro erzielen. In diesem Fall war der Heilungsverlauf nach der Revisionsoperation weitgehend unkompliziert. Ein weiterer Prozess konnte so vermieden werden. Für Fälle mit unkomplizierten Heilungsverlauf nach der Revisionsoperation scheint sich eine Entschädigungssumme von 25.000,- Euro nunmehr zu etablieren. Es ist aber stets auf die individuelle Situation abzustellen. Im Einzelfall, etwa bei einem erheblichen Verdienstausfall, können die zu fordernden Entschädigungssummen aber auch weitaus höher liegen. mehr